Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen FP sportreisen, incentive & event GmbH (FP) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von FP ausdrücklich anerkannt werden.
0. Angebote und Ausarbeitungen
Angebote und Ausarbeitungen, welche FP für den Kunden erstellt sind KOSTENFREI und UNVERBINDLICH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
INDIVIDUELL erstellte Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Soweit FP als VERMITTLER von DIENSTLEISTUNGEN (Locationen, Künstler, usw.) auftritt, ist es dem Kunden untersagt, die gewonnenen Erkenntnisse für den Abschluß von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist FP so zu stellen, als wäre das Geschäft von FP vermittelt worden. FP hat in diesem Fall Anspruch auf die Zahlung einer üblichen Vermittlungsprovision. Der Kunde erklärt, dass ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung der Veranstaltung besteht, dass nur eine angemessene Anzahl an Anbietern mit der Ausarbeitung von Konzepten beauftragt ist und dass keine weiteren Mitarbeiter im Hause des Kunden mit der Einholung von Angeboten für die gleiche Veranstaltung beauftragt sind. Der Kunde erklärt sich bereit, auf Nachfrage die ANZAHL der Anbieter zu nennen, von welchen Angebote eingeholt werden sollen oder sind. Sofern FP eine grobe Verletzung dieser Obliegenheiten und Anzeigepflichten feststellt, ist FP berechtigt, eine angemessene Gebühr für die Ausarbeitung in Rechnung zu stellen.
1. Vertragsabschluß
Mit der Vertragsunterzeichnung oder mit einer schriftlichen Bestellung bieten Sie FP den Abschluß eines Dienstvertrages verbindlich an. Der Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtung aller von Ihm angemeldeten oder von Ihm vorgesehenen Personen mit ein, die an der Inanspruchnahme der Leistung beteiligt sind. An diese Bestellung sind Sie für die Dauer von 2 Wochen gebunden. Mit der Bestätigung durch FP kommt der Vertrag zustande.
2. Bezahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig.
FP ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen, soweit dies vereinbart ist. Ist der Kunde mit Anzahlungen oder Teilzahlungen im Verzug, ist FP berechtigt nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit diese fester Vertragsbestandteil werden.
Änderungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur dann zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht erheblich beeinflussen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Treten Änderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Leistung erheblich verändern, sind Sie berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach Bekannt werden vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter behält sich eine Preisänderung vor, wenn sich diese aufgrund unabwendbarer und unvorhergesehener Ereignisse ergeben sollten. Bei Preisänderungen über 5% sind Sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder eine Änderung der Leistung verlangen. FP ist berechtigt dem Kunden die bereits getroffenen Aufwendungen und Auslagen, sowie einen angemessenen Schadenersatz für den entgangenen Gewinn, welcher im Rahmen der Veranstaltung erzielt worden wäre, in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Stört ein Teilnehmer die Leistungserbringung nachhaltig, gefährdet er andere oder verhält sich in einem solchen Maße, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, kann FP fristlos vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält FP den Anspruch auf die gesamte Vergütung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Kunde Leistungen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt, behält der FP den Anspruch auf die Vergütung. Eventuell ersparte Aufwendungen werden erstattet, soweit es sich nicht um Kleinigkeiten handelt.
7. Kündigung durch höhere Gewalt
Erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
Im Falle der Kündigung kann FP für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 651BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
In jedem Fall hat der Veranstalter die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Haftung
FP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Leistungs-beschreibung, Veranstaltungsvorbereitung, Auswahl der Leistungsträger und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, sofern der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich zugeführt wurde oder der Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers entstand. Im letzteren Fall hat der Kunde das Recht, zusätzliche Ansprüche gegen den Leistungsträger geltend zu machen. Die Haftung des Veranstalters ist weiterhin beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für technische Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlagen, Sanitäranlagen usw.
FP übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte oder Locations, soweit dies zulässig ist
Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch dann, wenn FP im Auftrag des Kunden Leistungen gegenüber Dritten (Teilnehmern) erbringt. Der Kunde hat FP von Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese Ansprüche genannte und zulässige Haftungsbeschränkungen übersteigen.
9. Besonderheiten bei Sport- und Aktivprogrammen, Trainingsmaßnahmen
Die Teilnahme an Aktivitäten, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, es sei denn der Schaden wurde durch FP herbeigeführt. FP haftet NICHT für Schäden aus LEICHTER Fahrlässigkeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
FP setzt voraus, dass alle Teilnehmer die üblicherweise erforderlichen, insbesondere die speziell in der Beschreibung genannten Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Trifft dies nicht zu, ist FP berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sofern eine weitere Vertragsausführung zu risikoreich oder gar unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder des Teilnehmers liegt.
FP weist ausdrücklich darauf hin, dass für Beschädigungen an Gegenständen welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handy, Laptop, Foto und Videocamera.
Wird die Leistung durch Wetterbeeinträchtigungen gemindert , besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert der Veranstalter auf Veranlassung der Teilnehmer ein Ersatzprogramm oder Alternativprogramm, so werden die Aufwendungen hierfür in Rechnung gestellt.
10. Beförderungsbedingungen
Bustransfer:
Reisegepäck wird in normalen Umfang mitbefördert. Beim Be-und Entladen der Busse, bei Pausen, sowie am Zielort steht das Gepäck unter Aufsicht des Kunden. Für Gepäck, welches unter Selbstaufsicht steht, trifft dem Unternehmer keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Abweichungen von Fahrstrecken, Verspätungen, Betriebsstörungen aller Art, für die den Veranstalter kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht. Falls nichts anderes vereinbart ist werden Nichtraucherbusse eingesetzt.
11. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. FP ist verpflichtet Abhilfe zu schaffen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Es kann auch Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Falls Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.
Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen BEHAUPTETER Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet die Gründe in zumutbarer Weise zu erläutern. Vorraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels.
Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und in einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. FP hat nur noch auf den Teil der Vergütung Anspruch, dessen Leistungen der Kunde bereits erhalten hat, sofern diese Leistungen von Interesse waren.
Der Kunde kann bei besonders schwerwiegenden Mängeln unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den FP nicht zu vertreten hat.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen vor Ort unverzüglich der Projektleitung, falls nicht erreichbar dem Veranstalter kundzutun.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen bis spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung dem Veranstalter gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn eine Einhaltung der Frist ohne Verschulden nicht möglich war.
Für den Fall, dass Ansprüche geltend gemacht wurden, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, alle anderen Ansprüche nach zwei Jahren.
14. Geheimhaltung, Datenschutz
FP wird alle Daten, Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich und nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung nutzen. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages.
15. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die für beide Parteien zweckmäßig ist
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nürnberg soweit dies zulässig ist. Es wird vereinbart, das vor Klageerhebung zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten (insbesondere Schlichtung) ausgeschöpft werden.
Veranstalter:
FP sportreisen, incentive & event GmbH GF: Frank Pickel Nürnberg HRB 18596 Kirchröttenbach A9, 91220 Schnaittach Stand: 5 / 2006