Häufige Fragen

Versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind durch unsere BHV bei der Zürich-Agrippina Versicherung abgedeckt, soweit uns oder unsere Leistungsträger ein Verschulden trifft. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch gibt es viele Veranstalter welche keinen oder nur einen unzureichenden Versicherungsschutz nachweisen können, da der Gesetzgeber das Vorhandensein einer BHV nicht vorschreibt.

Unfallversicherung

Nachdem Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste u.ä. der Förderung des guten Betriebsklimas dienen sollen, betrachtet die Berufsgenossenschaft dies als dienstlich erforderliche Veranstaltung. Somit genießen grundsätzlich alle Betriebsangehörigen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber organisiert, oder zumindest gebilligt ist und die Teilnahme allen Mitarbeitern (oder Abteilungen) grundsätzlich offen steht. (Ausnahmen gibt es bei Incentivereisen, die ein Unternehmen lediglich einzelnen Mitarbeitern oder Teams als Prämie stiftet. Diese Veranstaltungen fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte dieser Fall auf Ihre Veranstaltung zutreffen empfehlen wir Ihnen eine Gruppen-Unfallversicherung. (Diese Angaben sind ohne Gewähr)

Wetter

Als Veranstalter können wir das Wetter natürlich nicht beeinflussen, aber wir können flexibel reagieren: Bei vielen Outdoorveranstaltungen läßt sich der Programmablauf noch kurzfristig an das Wetter anpassen. Ob Sie es glauben oder nicht, es ist sehr unwahrscheinlich, daß Ihre Veranstaltung ins Wasser fällt. Natürlich gibt es in Deutschland genügend Schlechtwettertage, aber es regnet zumindest im Sommer äußert selten den ganzen Tag von früh bis abend. Meist ist das Wetter besser als man denkt und mit richtiger Kleidung wird das Outdoorprogramm auch bei nicht optimalen Verhältnissen zu einem besonderen Erlebnis.  

Sicherheit, Umwelt, Qualitätssicherung

Drachenboot
Alle Boote sind vom Wasser- und Schiffahrtsamt ausdrücklich zugelassen. Im Falle einer Kenterung sorgt ein ausreichender Restauftrieb dafür, daß das mit Wasser gefüllte Boot nicht untergeht. Alle Bootsführer haben jahrelange Canadiererfahrung oder steuern Drachenboote im Rahmen von Drachenbootrennen. Für jeden Teilnehmer sind Schwimmwesten vorhanden.

Teamaktionen
Jede Station wird von einem Guide betreut, der einschreiten wird, sobald die Teilnehmer im ?Eifer des Gefechts? auf gewisse Vorsichtsmaßnahmen verzichten sollten. Alle Spiele sind durch unser Team mehrfach getestet. Es gibt interne Spielbeschreibungen und Sicherheitsrichtlinien.

Wir könnten diese Liste noch beliebig fortsetzen. Gerne informieren wir Sie, was wir konkret im Rahmen IHRER Veranstaltung für Maßnahmen treffen um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

Steuerliche Aspekte

Betriebsausflüge und Firmenfeiern gelten als Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Diese Zuwendungen bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn folgende Grenzwerte beachtet werden:

  • Höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
    Die Dauer der Veranstaltung ist ab 2002 unerheblich, es kann also auch eine Übernachtung eingeschlossen sein.
  • Die Gesamtkosten der Veranstaltungen dürfen einschl. der Umsatzsteuer 110 € je Arbeitnehmer nicht übersteigen.
  • Geschenke, die dem Arbeitnehmer anlässlich der Veranstaltung überreicht werden, bleiben - innerhalb der 110 €-Grenze - nur bis zum einem Wert von 40 € (inkl. Ust) steuer- und sozialversicherungsfrei.